
Kommt jetzt doch schon der lang erhoffte Meilenstein, der mehr Qualität in die Kitas bringen kann? Das verheißen zumindest die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz für die frühe Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, die am 18./19. Mai 2017 von der Bundesfamilienministerin und den Fachministerinnen und Fachminister der Länder verabschiedet wurden. Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) drängt auf deren baldige Umsetzung. Ziel ist es, bundesweit gültige Qualitätskriterien zu definieren und in einem Qualitätsentwicklungsgesetz festzuschreiben. Der Bund will sich daran finanziell beteiligen.
30 öffentliche und private Träger unterstützen die Einführung einheitlicher Standards. Sie haben eine Erklärung veröffentlicht, in der sie gemeinsame Standards fordern, besonders in Bereichen der Prozess- und der Strukturqualität: u.a. Öffnungs- und Schließzeiten der Kitas, Qualifikation der Fachkräfte, Leitlinien der pädagogischen Arbeit.

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