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Legasthenie oder LRS? Bayern rudert zurück




Preisfrage: Wer kennt den Unterschied zwischen Legasthenie und Lese-Rechtschreibstörung/Lese-Rechtschreibschwäche/Lese-Rechtschreibschwierigkeiten/LRS? Niemand? Doch. In Bayern war die Unterscheidung bis zum 1. August 2016 klar. Laut einer auf Schulrecht spezialisierten Anwaltskanzlei ist Bayern daher Spitze: „Bayern gehört im Bereich von Legasthenie und LRS sicher zu den fortschrittlicheren Bundesländern“. Und weiter: „Ein Problem ist sicher die Differenzierung zwischen einer Lese- und Lernstörung (Legasthenie) und einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) hinsichtlich der Voraussetzungen und hieraus resultierenden Rechtsfolgen“. Das Problem ist sicher auch die Differenziertheit von Juristen, die glauben, zwischen Legasthenie und Legasthenie unterscheiden zu können. Nur die anderen sind ein bisschen zurückgeblieben: „Andere Bundesländer nehmen diese Differenzierung nicht vor, was den Nachweis erleichtert und Spitzfindigkeiten vermeidet“. Bisher wurde also in Bayern (und sicher auch hier und da an anderen Stellen in Deutschland) zwischen einer Legasthenie (= Lese-Rechtschreibstörung, abgekürzt LRS) und einer Lese-Rechtschreibschwäche (wiederum abgekürzt LRS) unterschieden. Alles verschtanden?


Unterscheidung Teil 1 in Bayern: Legasthenie ist angeboren, folglich Krankheit. Das Kind und die Familie können nichts dafür und man kann das Problem nicht ursächlich behandeln. Das Kind bleibt immer Legastheniker. Deshalb ist das Medizinsystem verantwortlich für eine Therapie, verschreibt per Rezept Behandlungen der Folgeerscheinungen, und das Land sorgt für gute Pädagogik und Erlasse zum Nachteilsausgleich und für eine gerechte Benotung.

Es ist gut, dass die Medizin das tut, denn erstens wird „das Erkennen und die Feststellung der Legasthenie vor allem als Aufgabe der Lehrer und Lehrerinnen angesehen [sic!], obwohl dies zum Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiater und damit in das Aufgabenfeld einer hoch spezialisierten, medizinischen Berufsgruppe gehört“. Und zweitens: „Die Berücksichtigung der Legasthenie und die Gewährung von Hilfen und anderer Bewertung stehen überwiegend im Ermessen der Lehrer oder Klassenkonferenzen. Diese haben oft eine große Scheu davor, Legasthenikern Hilfestellungen zu geben und Ausnahmeregelungen zu gewähren, weil sie den Vorwurf fürchten, sie würden die Legastheniker gegenüber anderen Schülern und Schülerinnen bevorzugen“ (Bundesverband Legasthenie (BVL) Elterninformationen 2007). Die Kinder- und Jugendpsychiater (warum eigentlich nicht Psychologen oder Ärzte anderer Fachgebiete?) sind also objektiv und kompetent in der Diagnostik und unbeeinflusst von pädagogischen Unsicherheiten und elterlichen Einflüssen. Abgesehen davon, dass die Testungen in den Praxen und Abteilungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie meistens von Psychologen durchgeführt werden, die dafür ja auch ausgebildet wurden.

Unterscheidung Teil 2 in Bayern: Alles andere sind dann Lese-Rechtschreibstörung/Lese-Rechtschreibschwäche/Lese-Rechtschreibschwierigkeiten/LRS. Das sind die Kinder, deren Legasthenie/LRS & Co. nicht genetisch bedingt ist, also der riesige Berg an möglichen Ursachen oder Komorbiditäten: Nicht-lernförderliches Umfeld, schwache, aber noch normale Begabung, Lernschwierigkeiten mit Aufmerksamkeitsproblemen, ungenügende pädagogische Bedingungen, seelische Belastungen des Kindes oder der Familie usw., kurz: wenn die Gesellschaft, die Familie und/oder die Lehrer suboptimal bleiben. In diesem Fall kann das Lernproblem ja angegangen werden, ist veränderbar und sonderbarerweise nun primär Aufgabe der Pädagogik (und des Sozialsystems). Kein Rezept also.

In der internationalen Forschung geht man davon aus, dass weltweit 5-7% aller Kinder ein signifikantes Problem im Erlernen von Schreiben und/oder Lesen haben. Manchmal wird diese Zahl als genetisch bedingte Legasthenie interpretiert. In Deutschland erreichen aber 20% der Kinder am Ende der ersten und der zweiten Grundschulklasse in normierten Schreib- und Lesetests nicht den Normbereich. Und wie wird nun zwischen veranlagungsbedingter und umgebungsbedingter Lernproblematik unterschieden, und wer macht das? In Bayern ist das in erster Linie die Kinder- und Jugendpsychiatrie: Sie nimmt der Pädagogik und den Schulpsychologen die heikle Arbeit ab. Der „krankheitsbedingt gewährte Nachteilsausgleich und Notenschutz“ tritt dann automatisch in Kraft und die Pädagogen haben klare Vorgaben und sind aus dem elterlichen Schussfeld.

Jeder, der Kinder mit Schwierigkeiten im Schreib- und Leseerwerb gefördert und behandelt und Eltern beraten hat, weiß aber, dass man zu Beginn dieses Prozesses nur Berichte und Ergebnisse von Tests und ein subjektives Bild vom Kind hat. Erst im weiteren Verlauf entscheidet sich, ob der Lernprozess schnell oder sehr langsam oder gar nicht in Gang kommt. Jeder hat Kinder und Eltern gesehen, die tief verunsichert, bedrückt und beschämt waren, sehr schlaue und weniger schlaue, sehr gut erzogene und ungezogene, depressive und aggressive, mit guten oder schlechten didaktischen Voraussetzungen in der Schule. Aber fast nie kann man zu Beginn verlässlich voraussehen, wie der weitere Verlauf sein wird. Ein völlig deprimiertes Kind kann innerhalb weniger Wochen wieder zuversichtlich werden und überraschende Lernfortschritte zeigen. Das gut eingebundene Kind hingegen mit der tollsten elterlichen Unterstützung und der besten Motivation kommt hingegen nicht vom Fleck. Wer will da in der Lage sein, zwischen Legasthenie und Lese-Rechtschreibstörung zu unterscheiden. Und ist nicht der Unterschied zwischen „Störung“ und „Schwäche“ manchmal ein verbaler Ausdruck von moralischer Korrektheit und manchmal ein Ausdruck von statistischer Unterscheidung zwischen Prozentrang 15 und Prozentrang 25?

Ich sehe sehr wohl, dass es sehr viele Kinder gibt, deren Lernproblem genetisch bedingt ist. Es wäre auch Unsinn, die riesige Zahl an wissenschaftlichen Belegen aus der Genetik und den Neurowissenschaften zu leugnen. Sonst müsste man die Schwierigkeit der Unterscheidung dazu nutzen, das Kind mit dem Bade bzw. der Tinte auszuschütten und die Existenz der Legasthenie gleich rundweg zu leugnen, wie es beispielsweise Renate Valtin tut (Brauchen wir Legasthenie?, 1999): „Das Legasthenie-Konzept ist theoretisch, methodisch und diagnostisch nicht sinnvoll“.

 Wie wird denn eine Lese-Rechtschreibstörung außerhalb Bayerns definiert? Darüber gibt die evidenz- und konsensbasierte Leitlinie (AWMF) (Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zusammen mit anderen Fachgesellschaften) Auskunft: „Die Lese-Rechtschreibstörung, isolierte Rechtschreibstörung oder isolierte Lesestörung basiert auf der Diskrepanz zwischen dem Lese- und / oder Rechtschreibniveau und der Altersnorm, oder der Klassennorm oder der Intelligenz. Die Diskrepanz sollte anderthalb Standardabweichungen (1,5 SD) betragen und die Leistung in den einzelnen Lernbereichen sollte mindestens unterhalb des Durchschnittsbereichs liegen.“ Das ist die herkömmliche Diskrepanzdefinition. Keine Rede also von einer Unterscheidung zwischen Legasthenie und Lese-Rechtschreibstörung oder –schwäche. Immerhin gesteht sie einen gewissen Verhandlungsspielraum zu: „Wenn die Lese-und /oder Rechtschreibschwierigkeiten durch Evidenz aus der klinischen Untersuchung und den Ergebnissen der psychometrischen Verfahren belegt werden, kann ein weniger strenger Grenzwert herangezogen werden (ab 1,0 SD unter dem Durchschnitt der Klassennorm oder der Altersnorm oder dem aufgrund der Intelligenz zu erwartenden Leistungsniveau im Lesen und/oder Rechtschreiben)“. Im gleichen Sinne definiert der Bayrische Landesverband Legasthenie und Dykalkulie (LVL) („Grundlegendes über die Lese-Rechtschreibstörung“): „Eine Legasthenie beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung in der Lese- und Rechtschreibfertigkeit, die nicht Folge von intellektuellen Einschränkungen, einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung, unkorrigierter Seh- oder Hörstörungen, einer unzureichenden Beschulung sowie psychischer, neurologischer oder motorischer Störungen ist“.

Immerhin muss man der bayrischen Regelung zusprechen, dass wohl die meisten mit ihr sehr zufrieden waren. „Dabei war das Thema in der Vergangenheit für alle Beteiligten gut geregelt. Grundlage war ein verlässliches Verfahren. Die Eltern waren entsprechend  vorbereitet und die Schulleiter/innen wussten genau, was sie zu tun hatten“, sagt Simone  Fleischmann, die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), in einem Interview.
Nun kam die Rolle rückwärts: Am 1. August 2016 trat in Bayern eine Neuregelung für Kinder mit Lese- und Rechtschreibstörung, kurz LRS genannt, in Kraft. Das löste laut dem Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) „Ärger und Unsicherheit“ aus. Nun sollen die Schulpsychologen und die Schulleitungen regeln, was früher in der Hand von ärztlichen Fachleuten lag, nun „kommt es an den Schulen zur Verwirrung“. Experten fordern ein „verlässliches Verfahren“. Was ändert sich jetzt und warum der Ärger?

Hier die wichtigsten Neuregelungen in Bayern:
1. Über die Gewährung eines Notenschutzes oder Nachteilsausgleichs entscheidet jetzt die Schulleitung. Eltern müssen bei der Schulleitung einen formlosen Antrag für einen Nachteilsausgleich oder Notenschutz stellen. Grundlage für diesen Bescheid sind eine Schulpsychologische Stellungnahme, Beratung durch BL, MSD, Schülerbeobachtung.  
2. Die bisherige Unterscheidung zwischen Lese-Rechtschreib-Schwäche und Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) entfällt. Voraussetzung für die Anerkennung einer Lese-Störung, Rechtschreib-Störung oder Lese-Rechtschreib-Störung ist wahlweise:
a) ein Gutachten von einem Kinder- und Jugendpsychiater oder weiteren anerkannter Stellen. Diese muss wie bisher einem Schulpsychologen zur Überprüfung vorgelegt werden,
b) eine Schulpsychologische Stellungnahme.
3. Es wird zukünftig zwischen individueller Förderung, Nachteilsausgleich und Notenschutz unterschieden. Notenschutz ist immer dann notwendig, wenn der Leistungsinhalt (festgelegt im Lehrplan oder Schulordnungen) betroffen ist. Der Nachteilsausgleich betrifft die Leistungsform, die Art einer zu erbringenden Leistungserhebung.

Neu ist die Möglichkeit, dass Eltern sich ausschließlich an den Schulpsychologen wenden können, auch ohne vorher den Kinder- und Jugendpsychiater konsultiert zu haben. Der Schulpsychologe führt für den schulischen Bedarf die Diagnostik durch, berät die Eltern im Hinblick auf sinnvolle Maßnahmen und stellt bei Bedarf eine schulpsychologische Stellungnahme für die Schule aus.

Die Reaktionen fasst Frau Fleischmann vom BLLV so zusammen: „Seit vergangenem Sommer ist alles anders. Kompliziert und leider auch bürokratisch. Außerdem wird der krankheitsbedingt gewährte Nachteilsausgleich und Notenschutz nicht mehr wie früher automatisch gewährt. Die letztendliche Entscheidung liegt nun bei der Schulleitung.“ Und die Vorsitzende des Bundesverbandes für Legasthenie und Dyskalkulie, Christine Sczygiel: „Auch die Familien sind nun deutlich mehr belastet“. Weil der bisher krankheitsbedingt [Sic: Legasthenie ist eine Krankheit] gewährte Nachteilsausgleich und Notenschutz nicht mehr automatisch gewährt werden, seien viele Eltern gezwungen, mit privaten Mitteln und Ressourcen nachhaltige Unterstützung für ihre  Kinder zu schaffen. „Wer sich das nicht leisten kann, ist eben auch nicht in der Lage, seinem Kind die Förderung zu geben, die es bräuchte“, kritisierte sie.

Zusammengefasst gibt es also in Bayern
1.     Eine Veränderung in der Zuständigkeit: Weniger Kinder- und Jugendpsychiatrie, mehr Schulpsychologie und Pädagogik. Das wäre ja hinsichtlich schulischer Lernprobleme auch konsequent. Eine fachärztliche Betreuung wegen psychischer Störungen, die bei den Kindern primär bestanden oder sekundär entstehen, bleibt davon ja unbenommen. Eltern haben weiterhin die Möglichkeit ihr Kind vom Kinder- und Jugendpsychiater untersuchen zu lassen. Das Gutachten geht dann aber zunächst an die Schulpsychologen und/oder die Schulleitung.
2.     Eine Veränderung in der Terminologie: Legasthenie ist bis auf weiteres gleich Lese-Rechtschreibstörung, -schwäche oder-schwierigkeit, mit unterschiedlichen Mischungen aus zahlreichen Ursachen. So wie es überall in Deutschland sein sollte. Und das ist gut so. Wegen der Unzulänglichkeiten der Diskrepanzdefinition ist jedoch davon auszugehen, dass wir bald eine neue Definition lernen müssen.
3.     Eine drohende Verschlechterung in der Förderung der Kinder mit LRS in Bayern. Das wäre schlecht. Oder wollte die Politik im fortschrittlichen Freistaat wohl Kosten sparen?
4.     Eine Veränderung im Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz. Aber da gibt es in jedem Bundesland und in Landkreisen und Kommunen sehr unterschiedliche Interpretation von Unterstützungsbedarf und Gewährung von Hilfen. Ende offen.

Positiv gesehen: Es wird wieder darüber nachgedacht, warum es in Deutschland unterschiedliche Bezeichnungen und Beschreibungen einer Lernstörung gibt. Warum muss ein Lernproblem, das bei vielen Kindern eine genetische Ursache hat und zumindest in Forschungsprojekten Abweichungen von der Norm in zahlreichen Hirnfunktionen (u.a. in der Sprachentwicklung) haben kann, eine Krankheit sein? Aber auch dann, wenn es eine Krankheit wäre, manifestiert sie sich erst beim schulischen Lernen. Legasthenie „gehört“ damit nicht primär den Medizinern, Pädagogen oder Psychologen, sondern ist eine Herausforderung an ein Netzwerk mit gleichberechtigter Zusammenarbeit. Dagegen spricht auch nicht, dass mancherorts Ärzte und Pädagogen in der Betreuung und Förderung der Kinder nicht fit sind. Dann müssen sie es halt lernen. Schließlich legt der bayrische Salto rückwärts auch an, über die föderale Vielfalt nachzudenken. Falls Kinder aus sozial schlechter gestellten Familien im Zuge dieser „Neuregelung“ benachteiligt würden, wäre das ein fatales Signal. Was wäre denn für die betroffenen Kinder am besten?

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