In einem Interview bei bildungsklick setzt sich Prof. Dr. Ralf Lankau von der Hochschule Offenburg dafür ein, der Entwicklung von Konzepten und der Lehrerausbildung den Vorrang vor dem Hype zur Anschaffung von Hardware zu geben: "Die Konzepte sind das Entscheidende. Schon in der Lehrerbildung sollte
vermittelt werden, wie man sinnvoll mit Medien im Unterricht umgehen
kann." Und weiter in dem lesenswerten Beitrag: "Die gesamte Digitalisierung an Schulen ist ein Produkt der Industrie.
Beispielsweise kooperiert Bundesbildungsministerin Prof. Johanna Wanka
beim Digitalpakt#D eng mit Prof. August-Wilhelm Scheer von der Scheer
Holding GmbH, einem Beratungs- und Software-Unternehmen. Beide sind
Vorsitzende der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
gegründeten IT-Gipfel-Plattform „Digitalisierung in Bildung und
Wissenschaft“, die den Pakt verantwortet. Es geht also um
Wirtschaftsinteressen. Die Schulen sollen als Abnehmer für Hardware und
Software gewonnen werden. Pädagogisch brauchen wir das nicht: Der
Computerwissenschaftler Tim Bell hat beispielsweise die „Computer
Science Unplugged“-Reihe herausgegeben, mit der er Kindern die
Strukturen von IT vermittelt – ohne Computer. Er sagt: Wir brauchen
keine Rechner, um zu zeigen, wie ein Programm funktioniert. Das machen
seine Schüler mit Karten oder sie malen etwas auf den Boden. Es geht
darum, Strukturen zu verstehen."
Preisfrage: Wer kennt den Unterschied zwischen Legasthenie und Lese-Rechtschreibstörung/Lese-Rechtschreibschwäche/Lese-Rechtschreibschwierigkeiten/LRS? Niemand? Doch. In Bayern war die Unterscheidung bis zum 1. August 2016 klar. Laut einer auf Schulrecht spezialisierten Anwaltskanzlei ist Bayern daher Spitze: „ Bayern gehört im Bereich von Legasthenie und LRS sicher zu den fortschrittlicheren Bundesländern“. Und weiter: „ Ein Problem ist sicher die Differenzierung zwischen einer Lese- und Lernstörung (Legasthenie) und einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) hinsichtlich der Voraussetzungen und hieraus resultierenden Rechtsfolgen“. Das Problem ist sicher auch die Differenziertheit von Juristen, die glauben, zwischen Legasthenie und Legasthenie unterscheiden zu können. Nur die anderen sind ein bisschen zurückgeblieben: „Andere Bundesländer nehmen diese Differenzierung nicht vor, was den Nachweis erleichtert und Spitzfindigkeiten vermeidet“...
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