Interessanter Beitrag auf dem Wissenschafts-Blog der Universität Bremen. Darin heißt es unter anderem: "Zur Steigerung der Attraktivität der Betreuungsangebote in Ortsteilen mit hoher Armut und vielen Kindern mit Migrationshintergrund tragen Programme der sozialräumlichen Entwicklung der Kindertagesstätten bei. Werbeeffekte können zum anderen durch Neubauvorhaben entstehen, weil dadurch auf lokaler Ebene zusätzliche Aufmerksamkeit für die Kindertagesbetreuung erzielt wird. Beispiele zeigen zudem, dass es mit Hilfe mehrsprachiger Materialien (zum Beispiel eine DVD, in denen Eltern in ihrer Muttersprache die Vorzüge der frühzeitigen außerhäusigen Betreuung erläutern), die an verschiedenen Orten im Quartier verteilt werden, möglich ist, die Betreuungsquoten zu erhöhen."
Preisfrage: Wer kennt den Unterschied zwischen Legasthenie und Lese-Rechtschreibstörung/Lese-Rechtschreibschwäche/Lese-Rechtschreibschwierigkeiten/LRS? Niemand? Doch. In Bayern war die Unterscheidung bis zum 1. August 2016 klar. Laut einer auf Schulrecht spezialisierten Anwaltskanzlei ist Bayern daher Spitze: „ Bayern gehört im Bereich von Legasthenie und LRS sicher zu den fortschrittlicheren Bundesländern“. Und weiter: „ Ein Problem ist sicher die Differenzierung zwischen einer Lese- und Lernstörung (Legasthenie) und einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) hinsichtlich der Voraussetzungen und hieraus resultierenden Rechtsfolgen“. Das Problem ist sicher auch die Differenziertheit von Juristen, die glauben, zwischen Legasthenie und Legasthenie unterscheiden zu können. Nur die anderen sind ein bisschen zurückgeblieben: „Andere Bundesländer nehmen diese Differenzierung nicht vor, was den Nachweis erleichtert und Spitzfindigkeiten vermeidet“...
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